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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT AKTUELL // 23/062

Feh­ler­haf­te Aus­stel­lung ei­nes Zeug­nis­ses

Ein Ar­beits­zeug­nis ist nicht ord­nungs­ge­mäß, wenn es nicht auf dem Ge­schäfts­pa­pier des Ar­beit­ge­bers aus­ge­stellt wird, ob­wohl die­ser üb­li­cher­wei­se sol­ches ver­wen­det: Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 28.11.2023, 26 Ta 1198/23
Arbeitszeugnis

16.12.2023. Nach ei­nem Kün­di­gungs­schutz­ver­gleich war der Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet, ein Ar­beits­zeug­nis aus­zu­stel­len. Er tat dies je­doch nicht auf sei­nem Ge­schäfts­pa­pier, son­dern ver­sah das Do­ku­ment mit der An­ga­be „i.A. des Ar­beits­ge­richts“ so­wie dem Ver­merk „(Zeug­nis er­stellt durch Rechts­an­wäl­tin A)“.

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Ber­lin-Bran­den­burg be­stä­tig­te die Zwangs­geld­ver­hän­gung des Ar­beits­ge­richts, da das Zeug­nis nicht den for­ma­len An­for­de­run­gen ent­sprach und da­her als nicht ord­nungs­ge­mäß galt: LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 28.11.2023, 26 Ta 1198/23

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 25|2023 LAG Ber­lin-Bran­den­burg: Kei­ne ord­nungs­ge­mä­ße Er­tei­lung ei­nes Zeug­nis­ses „i.A. des Ar­beits­ge­richts“

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Kün­di­gung des Ar­beits­ver­trags (Über­blick)

Hand­buch Ar­beits­recht: Zeug­nis
 

Letzte Überarbeitung: 20. März 2025

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