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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

25.01.2023. Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, das digitale Verfahren zu nutzen, wodurch die klassische Papierbescheinigung entfällt.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber lediglich über ihre Krankheit informieren, während der behandelnde Arzt die Krankschreibung direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Anschließen ruft der Arbeitgeber die eAU digital von der Krankenkasse ab.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reduziert Bürokratie, spart Zeit und erhöht die Datensicherheit. Zudem schont sie die Umwelt durch geringeren Papierverbrauch. Arbeitnehmer müssen ihnen Arbeitgeber aber weiterhin selbst über ihre Erkrankung informieren, da die eAU die Mitteilungspflicht nicht ersetzt.
Technische Probleme in der Einführungsphase führten zwar zu Verzögerungen, jedoch stellt die eAU nun einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Arbeitswelt dar.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/eau
Letzte Überarbeitung: 27. März 2025
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