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ARBEITSRECHT AKTUELL // 23/069

Die Ein­wan­de­rung für Fach­kräf­te wird er­leich­tert

Seit No­vem­ber sind die Ein­wan­de­rungs­be­stim­mun­gen für Fach­kräf­te aus Nicht-EU-Staa­ten lo­cke­rer

30.11.2023. Um dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken, wur­den die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zur Ein­wan­de­rung von Fach­kräf­ten aus Dritt­staa­ten an­ge­passt. Seit No­vem­ber die­sen Jah­res tre­ten die Be­stim­mun­gen schritt­wei­se in Kraft.

Sie er­leich­tern neue Be­stim­mun­gen den Zu­gang zum deut­schen Ar­beits­markt, ins­be­son­de­re durch Än­de­run­gen bei der Blau­en Kar­te EU – al­so dem le­ga­len Auf­ent­halt von An­ge­hö­ri­gen ei­nes Dritt­staats zum Zwe­cke der Er­werbs­tä­tig­keit. Die Ge­halts­schwel­len wur­den ge­senkt und es gibt er­wei­ter­te Mög­lich­kei­ten für nicht EU-Bür­ger, ei­ne Auf­ent­halts­er­laub­nis zu er­hal­ten. Zu­dem wur­den bü­ro­kra­ti­sche Hür­den ab­ge­baut, um die Ver­fah­ren für Ar­beit­ge­ber und Fach­kräf­te zu be­schleu­ni­gen.

Die­se Maß­nah­men sol­len die At­trak­ti­vi­tät des Stand­orts Deutsch­land für hoch­qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te stei­gern und Un­ter­neh­mend da­bei hel­fen, of­fe­ne Stel­len schnel­ler zu be­set­zen.

 

In­for­ma­ti­ons­ma­te­ri­al des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung (BMBF) fin­den Sie hier: https://www.an­er­ken­nung-in-deutsch­land.de/html/de/ak­tu­el­les-neu­es-fach­kra­ef­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz.php#

Letzte Überarbeitung: 27. März 2025

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