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ARBEITSRECHT AKTUELL // 24/010

An­he­bung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns und der Mi­ni­job-Gren­ze

Min­dest­lohn und Mi­ni­job­gren­ze stei­gen und sor­gen da­für, dass Ar­beit­neh­mer für ih­re Ar­beit bes­ser ent­lohnt wer­den.
Mindestlohn, Arbeitnehmer arbeiten auf Euro-Münzen

12.01.2024. Zum 1. Ja­nu­ar 2024 wur­de der ge­setz­li­che Min­dest­lohn in Deutsch­land von bis­her 12,00 Eu­ro auf 12,41 pro St­un­de an­ge­ho­ben. Die­se Er­hö­hung hat di­rek­te Aus­wir­kun­gen auf die ge­ring­fü­ge Be­schäf­ti­gung (Mi­ni­jobs), da die Ver­dienst­gren­ze ent­spre­chend an­ge­passt wur­de.

Die Ver­dienst­gren­ze für Mi­ni­jobs ist seit 2022 dy­na­misch an den Min­dest­lohn ge­kop­pelt. Da­her wur­de sie zum Jah­res­wech­sel von 520 auf 538 Eu­ro pro Mo­nat er­höht. Dies be­deu­tet, dass Mi­ni­job­ber nun bei ei­ner Wo­chen­ar­beits­zeit von durch­schnitt­lich 10 St­un­den wei­ter­hin in ih­rem Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis blei­ben kön­nen, oh­ne in die So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht zu fal­len. Ar­beit­ge­ber soll­ten si­cher­stel­len, dass Ar­beits­ver­trä­ge und St­un­den­plä­ne ent­spre­chend an­ge­passt wer­den, um un­be­ab­sich­tig­te Über­schrei­tun­gen zu ver­mei­den.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie zum Bei­spiel hier: https://www.mi­ni­job-zen­tra­le.de/DE/die-mi­ni­jobs/mi­ni­job-mit-ver­dienst­gren­ze/mi­ni­job-mit-ver­dienst­gren­ze_node.html

Letzte Überarbeitung: 3. April 2025

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