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ARBEITSRECHT AKTUELL // 23/068

Än­de­run­gen zur Ge­nau­ig­keit im Nach­weis­ge­setz

Ar­beit­ge­ber müs­sen jetzt de­tail­lier­te­re In­for­ma­tio­nen über Ar­beits­ver­hält­nis­se be­reit­stel­len
Dokument mit Unterschriftenzeile und Füller

09.08.2023. Ei­ne be­deu­ten­de Neue­rung im Ar­beits­recht be­trifft das Nach­weis­ge­setz. Seit dem 1. Au­gust 2022 gel­ten stren­ge­re An­for­de­run­gen an die schrift­li­che Nie­der­le­gung der we­sent­li­chen Ver­trags­be­din­gun­gen.

Ar­beit­ge­ber müs­sen neue In­for­ma­ti­ons­pflich­ten er­fül­len, dar­un­ter de­tail­lier­te An­ga­ben zu Ar­beits­zei­ten, Kün­di­gungs­fris­ten und Ver­gü­tungs­be­stand­tei­len. Ver­stö­ße ge­gen die­se Vor­schrif­ten kön­nen mit Buß­gel­dern ge­ahn­det wer­den.

Die­se An­pas­sun­gen er­for­dern ei­ne An­pas­sung der Ar­beits­ver­trags­mus­ter, was ins­be­son­de­re für klei­ne­re Un­ter­neh­men zu­sätz­li­chen Auf­wand be­deu­tet. Ziel der Re­form ist es, die Trans­pa­renz im Ar­beits­ver­hält­nis zu er­hö­hen und Ar­beit­neh­mer bes­ser über ih­re Rech­te zu in­for­mie­ren.
 

Letzte Überarbeitung: 27. März 2025

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