HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Be­triebs­übung

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Be­triebs­übung: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Geschenkkorb in Zellophan

Un­ter ei­ner Be­triebs­übung oder, was dass­sel­be heißt, ei­ner be­trieb­li­chen Übung ver­steht man die re­gel­mä­ßi­ge Wie­der­ho­lung be­stimm­ter gleich­för­mi­ger Ver­hal­tens­wei­sen durch den Ar­beit­ge­ber, auf­grund de­ren die Ar­beit­neh­mer dar­auf ver­trau­en kön­nen, dass ih­nen ei­ne be­stimm­te Ver­güns­ti­gung auf Dau­er ge­währt wer­den soll.

Beim The­ma Be­triebs­übung geht es da­her letzt­lich im­mer um fi­nan­zi­el­le An­sprü­che des Ar­beit­neh­mers wie et­wa ein Weih­nachts­geld oder ein Ur­laubs­geld oder um sons­ti­ge Ver­güns­ti­gun­gen wie ei­ne be­zahl­te Frei­stel­lung.

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Be­triebs­übung fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Be­trieb­li­che Übung".

Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2019

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de
Bewertung: 5.0 von 5 Sternen (2 Bewertungen)

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de