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Betriebsübung
Unter einer Betriebsübung oder, was dassselbe heißt, einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter gleichförmiger Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber, aufgrund deren die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll.
Beim Thema Betriebsübung geht es daher letztlich immer um finanzielle Ansprüche des Arbeitnehmers wie etwa ein Weihnachtsgeld oder ein Urlaubsgeld oder um sonstige Vergünstigungen wie eine bezahlte Freistellung.
Informationen zum Thema Betriebsübung finden Sie unter dem Stichwort "Betriebliche Übung".
Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2019
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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