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Grünbuch Arbeitsrecht
30.11.2007. Als die Europäische Kommission vor etwa einem Jahr ihr Grünbuch „Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ vorlegte, waren die Reaktionen von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite erwartungsgemäß kontrovers:
Während die Arbeitgeber zu weitreichende Regulierungen des europäischen Arbeitsmarktes befürchteten und damit den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit, hofften die Gewerkschaften auf einen Ausbau von Arbeitnehmerrechten auf dem europäischen Arbeitsmarkt.
Auf die mit dem Grünbuch ausgesprochene Einladung an alle „am Arbeitsrecht Interessierten“ zur Diskussion der aufgeworfenen Fragen erhielt die Kommission mehr als 450 Rückmeldungen von nationalen und regionalen Regierungen, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, von Sozialverbänden, von sog. Nicht-Regierungs-Organisationen sowie von Rechtsexperten und Privatpersonen.
Als Resultat dieser Rückmeldungen verkündete die Kommission nunmehr am 24.10.2007 die Beendigung des Diskussionsprozesses: Brüsseler Vorgaben für eine breit angelegte Harmonisierung der nationalen Arbeitsrechtsregelungen wird es vorerst nicht geben.
Wie schon das „Grünbuch“ selbst und die mit ihm angestoßene Diskussion, so wurde auch der Stopp der Grünbuch-Debatte von den sozialen Gegenspielern kontrovers aufgenommen. Die Arbeitgeberseite zeigte sich erleichtert, die Gewerkschaften enttäuscht, wie die FAZ am 13.11.2007 zu berichten wusste.
Während die Leiterin des Bereichs Arbeits- und Sozialrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Helga Nielebock, die Beendigung des Diskussionsprozesses bedauerte, polemisierte Renate Hornung-Draus von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, das Grünbuch sei ein „konfuses Dokument“ gewesen, das zu einer „konfusen Debatte“ geführt habe.
Die Kommission hatte mit ihrem Grünbuch in der Tat ein großes Rad drehen wollen: So ging es um nichts weniger als die Frage, wie der europäische Arbeitsmarkt durch europaweit geltende rechtliche Standards gleichermaßen flexibel und sozial sicher gestaltet werden könnte.
Im einzelnen war damit die Frage nach dem Umgang mit befristeten (und unbefristeten) Arbeitsverhältnissen sowie mit Leiharbeit aufgeworfen, was die Diskussion um den Kündigungsschutz mit gewohnter Rollenverteilung auf den Plan rief. Außerdem ging es um die Haftung des Hauptauftraggebers beim Einsatz arbeitsrechtlich nicht ganz „stubenreiner“ Subunternehmen sowie um das Dauerthema der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Auch wenn die Kommission derzeit einen Rückzieher gemacht hat, sieht sie weiterhin europarechtlichen „Handlungsbedarf“ in vielen der oben genannten Bereiche des Arbeitsrechts.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)
Letzte Überarbeitung: 18. Mai 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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