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LAG Köln, Ur­teil vom 09.03.2012, 4 Sa 1184/11

   
Schlagworte: Kettenbefristung, Befristung: Kettenbefristung, Befristung: Missbrauch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 1184/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.03.2012
   
Leitsätze: Sind mehrere natürliche oder juristische Personen dauerhaft zur Führung eines gemeinsamen Betriebes oder einer gemeinsamen öffentlichen Einrichtung verbunden, so sind sie als derselbe Arbeitgeber im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG anzusehen.
Das gilt auch für Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und einer Stadt als gemeinsame Einrichtung betrieben werden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln - 17 Ca 502/11
   

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