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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 16.05.2007, 7 ABR 63/06

   
Schlagworte: Konzernbetriebsrat, Betriebsrat, Konzernspitze im Ausland
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 63/06
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 16.05.2007
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 19.07.2006, 18 BV 11/06
   

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wesemann@hensche.de

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