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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 27.01.2016, 5 AZR 9/15

   
Schlagworte: Wiedereinstellung, Vertragsangebot
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 9/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.01.2016
   
Leitsätze: Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen, sondern von ihm nur die Abgabe eines Vertragsangebots verlangt hat.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 28.03.2014 - 10 Ca 4144/12
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.11.2014 - 3 Sa 232/14
   

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