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Beispielrechnung 1: Zahlungsklage über 5.000 EUR
Führt der Rechtsanwalt auftragsgemäß einen Prozess, bei dem es um die Zahlung von 5.000,00 EUR brutto rückständigen Arbeitslohn geht, beträgt der Streitwert aufgrund des in dieser Höhe bezifferten Klageantrags 5.000,00 EUR.
Die Rechtsanwaltsgebühren, die auf der Grundlage dieses Streitwertes anfallen, sind gleich hoch auf seiten des Klägers bzw. des klägerischen Anwalts wie auf seiten des Beklagten bzw. des Beklagtenanwalts.
Wird der Prozess durch ein Urteil beendet, kann der Rechtsanwalt 2,5 Gebühren abrechnen, nämlich eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2). Eine einfache Gebühr (1,0-Gebühr) bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR beträgt 301,00 EUR netto. Außerdem sind eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR für Post- und Telefonkosten sowie 19 % Umsatzsteuer zu zahlen.
Klage auf Zahlung von 5.000 EUR
Erledigung durch streitiges Urteil
Gebührentatbestand | Gegenstandswert | Gebühr |
1,3 Verfahrensgebühr, KV Nr.3100 | 5.000,00 EUR |
391,30 EUR |
1,2 Terminsgebühr, KV Nr.3104 | 5.000,00 EUR |
361,20 EUR |
Post- und Telekommunikationspau- schale, KV Nr.7002 |
20,00 EUR | |
Zwischensumme |
772,50 EUR | |
19 % Umsatzsteuer |
146,78 EUR | |
Endbetrag der Rechnung |
919,28 EUR |
Letzte Überarbeitung: 27. September 2012
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