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ARBEITSRECHT AKTUELL // 07/01

So­zi­al­ab­ga­ben, Steu­ern: Än­de­run­gen 2007

So teu­er wird 2007: Nicht nur die Mehr­wert­steu­er ist zum 01.01.2007 an­ge­ho­ben wor­den. Es kom­men auch an­de­re Mehr­be­las­tun­gen auf die Ar­beit­neh­mer zu
Münzen, Münzhaufen In 2007 wird vie­les teu­rer, man­ches aber bil­li­ger

03.01.2007. Daß die ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er seit dem 01.01.2007 auf 19 Pro­zent an­ge­ho­ben wur­de, hat sich mitt­ler­wei­le her­um­ge­spro­chen.

Doch das ist noch nicht al­les, was die­ses Jahr auf die Deut­schen durch die Än­de­run­gen im Haus­halts­be­gleit­ge­setz und im Steu­er­än­de­rungs­ge­setz zu­kommt:

Im Steu­er­recht, im Ge­sund­heits­we­sen, bei Kran­ken­kas­sen und So­zi­al­ver­si­che­run­gen wird man sich auf vie­le Neue­run­gen ein­stel­len müs­sen.

Wir ha­ben für Sie die wich­tigs­ten Än­de­run­gen im Über­blick zu­sam­men­ge­faßt.

Steu­ern

Ar­beits­zim­mer gemäß § 4 Abs.5 EStG: Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Ar­beits­zim­mer sind künf­tig nur noch dann als Be­triebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich ab­setz­bar, wenn es "den Mit­tel­punkt der ge­sam­ten be­trieb­li­chen und be­ruf­li­chen Tätig­keit bil­det".

Pend­ler­pau­scha­le gemäß § 9 Abs.2 EStG: Auf­wen­dun­gen für die We­ge zwi­schen Woh­nung und Be­triebsstätte bzw. Ar­beitsstätte nicht mehr als Be­triebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten ab­zieh­bar. Al­ler­dings wird ei­ne Ent­fer­nungs­pau­scha­le - zur Ver­mei­dung von Härten für so ge­nann­te Fern­pend­ler - in Höhe von 0,30 Eu­ro ab dem 21. Ki­lo­me­ter "wie Wer­bungs­kos­ten oder Be­triebs­aus­ga­ben" berück­sich­tigt. Mit die­ser Re­ge­lung soll die Ar­beitsstätte der Be­rufs­sphäre und das Woh­nen dem Pri­vat­be­reich zu­ge­ord­net wer­den.

Spa­rer-Frei­be­trag gemäß § 20 Abs.4 EStG: Der Spa­rer-Frei­be­trag wird auf 750,00 EUR für Le­di­ge bzw. 1.500,00 EUR für zu­sam­men­ver­an­lag­te Ehe­gat­ten ab­ge­senkt.

So­zia­les

Bei­trag zur Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung: Durch das Haus­halts­be­gleit­ge­setz wur­de der Bei­trags­sat­zes für die Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung zum 01.01.2007 um 2,3 Pro­zent­punk­te von 6,8 % auf 4,5 % ab­ge­senkt.

Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung: Der Bei­trags­satz zur Ren­ten­ver­si­che­rung steigt um 0,4 Pro­zent­punk­te von 19,5 % auf 19,9 %.

Kin­der­geld: Für Kin­der ab Ge­burts­jahr­gang 1983 wird Kin­der­geld nur noch bis zur Voll­endung des 25. und nicht mehr bis zur Voll­endung des 27. Le­bens­jah­res ge­zahlt. Für den Ge­burts­jahr­gang 1982 gilt das 26. Le­bens­jahr.

El­tern­geld: Das Er­zie­hungs­geld wird durch das ein­kom­mens­abhängi­ge El­tern­geld ab­gelöst. Gemäß §§ 1, 2 Bun­des­el­tern­geld- und El­tern­zeit­ge­setz (BEEG) wird das El­tern­geld zwölf Mo­na­te lang ge­zahlt, wenn El­tern zur Be­treu­ung ei­nes nach 2006 ge­bo­re­nen Kin­des im Be­ruf kürzer tre­ten. Mit dem El­tern­geld wer­den 67 Pro­zent des weg­fal­len­den Ein­kom­mens - min­des­tens 300,00 Eu­ro und höchs­tens 1.800,00 Eu­ro - er­setzt, wenn die Ar­beits­zeit auf ma­xi­mal 30 St­un­den pro Wo­che re­du­ziert wird.

Ge­sund­heit

Die Ge­sund­heits­re­form soll­te ursprüng­lich zum 01.01.2007 in Kraft tre­ten, wur­de aber auf den 01.04.2007 ver­scho­ben. Das Kernstück der Re­form, der Ge­sund­heits­fonds mit ein­heit­li­chem Bei­trags­satz, kommt al­ler­dings erst 2009. Die meis­ten ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen ha­ben al­ler­dings be­reits seit 01.01.2007 ih­re Beiträge um min­des­tens 0,5 Pro­zent­punk­te erhöht.

Letzte Überarbeitung: 18. März 2020

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