- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Sozialabgaben, Steuern: Änderungen 2007
03.01.2007. Daß die gesetzliche Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2007 auf 19 Prozent angehoben wurde, hat sich mittlerweile herumgesprochen.
Doch das ist noch nicht alles, was dieses Jahr auf die Deutschen durch die Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz und im Steueränderungsgesetz zukommt:
Im Steuerrecht, im Gesundheitswesen, bei Krankenkassen und Sozialversicherungen wird man sich auf viele Neuerungen einstellen müssen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick zusammengefaßt.
Steuern
Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs.5 EStG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind künftig nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn es "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet".
Pendlerpauschale gemäß § 9 Abs.2 EStG: Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Allerdings wird eine Entfernungspauschale - zur Vermeidung von Härten für so genannte Fernpendler - in Höhe von 0,30 Euro ab dem 21. Kilometer "wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben" berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll die Arbeitsstätte der Berufssphäre und das Wohnen dem Privatbereich zugeordnet werden.
Sparer-Freibetrag gemäß § 20 Abs.4 EStG: Der Sparer-Freibetrag wird auf 750,00 EUR für Ledige bzw. 1.500,00 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.
Soziales
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: Durch das Haushaltsbegleitgesetz wurde der Beitragssatzes für die Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2007 um 2,3 Prozentpunkte von 6,8 % auf 4,5 % abgesenkt.
Beitrag zur Rentenversicherung: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt um 0,4 Prozentpunkte von 19,5 % auf 19,9 %.
Kindergeld: Für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 wird Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Für den Geburtsjahrgang 1982 gilt das 26. Lebensjahr.
Elterngeld: Das Erziehungsgeld wird durch das einkommensabhängige Elterngeld abgelöst. Gemäß §§ 1, 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird das Elterngeld zwölf Monate lang gezahlt, wenn Eltern zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf kürzer treten. Mit dem Elterngeld werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens - mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro - ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
Gesundheit
Die Gesundheitsreform sollte ursprünglich zum 01.01.2007 in Kraft treten, wurde aber auf den 01.04.2007 verschoben. Das Kernstück der Reform, der Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz, kommt allerdings erst 2009. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben allerdings bereits seit 01.01.2007 ihre Beiträge um mindestens 0,5 Prozentpunkte erhöht.
Letzte Überarbeitung: 18. März 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de