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07/22a Hindernisse für die freie Berufsausübung beseitigt
28.06.2007. Die Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 verbesserte die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden, für Millionen von EU-Bürgern entscheidend.
Mit dieser Richtlinie wurden Hindernisse im Bereich des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt. Ausnahmen werden nur im Bereich der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie dem Verbraucherschutz zugelassen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung in nationales Recht bis zum 20.10.2007 verpflichtet.
Daher hat die Bundesregierung am 21.05.2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit der die o.g. Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
In dem Entwurf ist vorgesehen, dass alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates einen reglementierten Heilberuf in einem anderen Mitgliedstaat, als in dem sie ihre berufliche Qualifikation erworben haben, ausüben können. Der Gesetzesentwurf dient ausschließlich der Richtlinienumsetzung. Es soll den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen EU-Angehörigen ermöglicht werden - vorübergehend oder gelegentlich - in Deutschland Dienstleistungen zu erbringen und zwar grundsätzlich ohne notwendige Anerkennung der Qualifikation.
Der Gesetzentwurf sieht folgende wesentliche Änderungen und Neuregelungen vor:
- Das Heilberufsgesetz wird novelliert.
- Zuständige Stellen werden für die Herausgabe elektronischer Heilberufsausweise bestellt.
- Die berufsständischen Versorgungswerke der Heilberufe erhalten Teilrechtsfähigkeit.
- Die Zuständigkeit für die Berufsbildung in der nicht-ländlichen Hauswirtschaft werden geregelt.
- Eine Meldepflicht für Ärzte, die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern im Alter von einem halben Jahr bis zu fünfeinhalb Jahren durchführen wird eingeführt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe, Entwurf der Bundesregierung vom 21.05.2007
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 11/067 Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2013
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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