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Musterschreiben: Änderungskündigung
Stichworte: Kündigung - Änderungskündigung, Weisungsrecht, Versetzung
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung - Krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung - Personenbedingte Kündigung, Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick), Kündigungsfristen, Aufhebungsvertrag
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Änderungskündigung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Änderungskündigung“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Kündigungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten / im Hause
Musterstadt, XX.XX.20XX
Änderungskündigung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ihnen zustehenden Kündigungsfrist ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach unseren Berechnungen der XX.XX.20XX.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beginnend zum XX.XX.20XX zu folgenden geänderten Vertragsbedingungen an:
Arbeitsaufgabe / Funktion:
_________________
Gehalt:
_________________
Einsatzort:
_________________
Sollten Sie mit dieser Vertragsänderung einverstanden sein, bitten wir Sie, uns Ihr Einverständnis binnen einer Überlegungsfrist von drei Wochen nach Zugang dieser Kündigung schriftlich, per E-Mail oder per Fax mitzuteilen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet sind. Insbesondere sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Sie sind auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Kündigung erhalten
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen wollen und Fragen zu den kündigungsschutzrechtlichen Anforderungen und Formalitäten haben, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags oder einer einvernehmlichen Vertragsänderung, um eine Änderungskündigung zu vermeiden oder gütlich zu regeln, angefangen von der Bewertung eines ersten Vertragsentwurfs bis hin zur unterschriftsreifen Ausarbeitung. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Falls sich eine außergerichtliche Einigung über eine Änderungskündigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Kündigungs- und Änderungsschutzprozessen. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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