-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das grundlegende bzw. allgemeinste Gesetz im Bereich des Privatrechts bzw. Zivilrechts. Da das Arbeitsrecht ein spezieller Teil des Privatrechts ist, sind einige Vorschriften des BGB auch für das Arbeitsrecht bedeutsam. Andererseits enthält das BGB, verteilt auf seine fünf verschiedenen "Bücher", ungefähr 2.400 Paragraphen, die in vielen Teilen (z.B. im Grundstücksrecht, im Familienrecht oder im Erbrecht) mit dem Arbeitsrecht nicht viel zu tun haben.
Hier werden daher nur diejenigen Paragraphen des BGB wiedergegeben, die im Arbeitsrecht häufig angewandt werden. Das sind vor allem die §§ 611 bis 630 BGB, die die sog. Dienstverträge regeln. Dazu gehören die Arbeitsverträge, aber auch die freien Dienstverhältnisse wie z.B. Geschäftsführerverträge.
Wichtig im Arbeitsrecht sind auch die Vorschriften über über die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch auf Arbeitsverträge anzuwenden sind.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des BGB und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Buch 1Allgemeiner TeilAbschnitt 3RechtsgeschäfteTitel 1Geschäftsfähigkeit
Titel 2
Willenserklärung
Titel 3Vertrag
Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung
Titel 5Vertretung und Vollmacht
Titel 6
Einwilligung und Genehmigung
Abschnitt 4
Fristen, Termine
Abschnitt 5VerjährungTitel 1Gegenstand und Dauer der Verjährung
Titel 2Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
Titel 3Rechtsfolgen der Verjährung
Abschnitt 6
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
Abschnitt 7
Sicherheitsleistung
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1
Verpflichtung zur Leistung
Titel 2Verzug des Gläubigers
Abschnitt 2Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt 3Schuldverhältnisse aus VerträgenTitel 1Begründung, Inhalt und BeendigungUntertitel 1Begründung
Untertitel 3
Anpassung und Beendigung von Verträgen
Untertitel 4Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
Titel 2Gegenseitiger Vertrag
Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 1
Rücktritt
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 8Dienstvertrag
Titel 12Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und ZahlungsdiensteUntertitel 1Auftrag
Titel 26
Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27
Unerlaubte Handlungen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |