Update Arbeitsrecht 14|2022 vom 13.07.2022
Leitsatzreport
LAG Nürnberg: Unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsvorsitzenden durch Stellung eines Dienstwagens
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.04.2022, 7 Sa 238/21
§ 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Leitsatz des Gerichts:
Es verstößt gegen das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG und führt zur Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung, wenn einem Betriebsratsvorsitzenden ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, der ihm ohne diese Funktion nicht überlassen worden wäre und auch sonst kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist.
Hintergrund:
Ein Betriebsratsvorsitzender stritt mit seinem Arbeitgeber über einen auch privat zu nutzenden Dienstwagen, denn die zuletzt getroffene Dienstwagenüberlassungsvereinbarung vom Juli 2018 hatte der Arbeitgeber im Dezember 2020 gekündigt und Herausgabe des Wagens verlangt. Der Betriebsratsvorsitzende kam dem Herausgabeverlangen zunächst nach, klagte dann aber auf erneute Stellung eines Dienstwagens, wobei er sich auf eine Betriebsvereinbarung berief. In dieser hieß es, dass folgende Arbeitnehmer einen Dienstwagen erhalten könnten: Mitarbeiter im Vertriebsaußendienst, Servicetechniker, Bereichsleiter bei Bedarf sowie der Betriebsratsvorsitzende bei Bedarf. Da der Betriebsratsvorsitzende weder im Vertriebsaußendienst noch als Servicetechniker noch als Bereichsleiter tätig war, kam es im Streitfall rechtlich darauf an, ob die Regelung der Betriebsvereinbarung wirksam war, der zufolge der Betriebsratsvorsitzende ein Recht auf einen Dienstwagens hatte. Das Arbeitsgericht Würzburg (Urteil vom 27.05.2021, 4 Ca 74/21) und das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hielten diese Regelung in der Betriebsvereinbarung für nichtig. Denn sie verstieß gegen § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), d.h. das Verbot der Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrats (LAG Nürnberg, Urteil vom 05.04.2022, 7 Sa 238/21).
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.04.2022, 7 Sa 238/21
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
Handbuch Arbeitsrecht: Dienstwagen
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