HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Aus­lands­ent­sen­dung, Aus­lands­tä­tig­keit

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Aus­lands­ent­sen­dung, Aus­lands­tä­tig­keit: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht

Aus­lands­ent­sen­dung ist die zeit­lich meist auf ein bis drei Jah­re be­grenz­te Tä­tig­keit ei­nes Ar­beit­neh­mers im Aus­land. Statt von Ent­sen­dung ins Aus­land spricht man auch von Aus­lands­tä­tig­keit oder Aus­lands­be­schäf­ti­gung.

Bleibt der im Aus­land tä­ti­ge Ar­beit­neh­mer beim deut­schen Ar­beit­ge­ber be­schäf­tigt, ge­nügt ei­ne ein­zi­ge ver­trag­li­che Zu­satz­ver­ein­ba­rung (Ent­sen­dungs­ver­trag). Wird das deut­sche Ar­beits­ver­hält­nis da­ge­gen für die Dau­er der Aus­lands­tä­tig­keit ru­hend ge­stellt und wech­selt der Ar­beit­neh­mer wäh­rend die­ser Zeit zu ei­ner aus­län­di­schen Toch­ter­ge­sell­schaft sei­nes Ar­beit­ge­bers, liegt ei­ne Ver­set­zung ins Aus­land vor. In bei­den Fäl­len sind vie­le kon­kre­te Re­ge­lun­gen zu tref­fen.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zum The­ma Aus­lands­ent­sen­dung fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Ent­sen­dung ins Aus­land (Aus­lands­ent­sen­dung, Aus­lands­tä­tig­keit)".

Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017

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