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Auslandsentsendung, Auslandstätigkeit
Auslandsentsendung ist die zeitlich meist auf ein bis drei Jahre begrenzte Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland. Statt von Entsendung ins Ausland spricht man auch von Auslandstätigkeit oder Auslandsbeschäftigung.
Bleibt der im Ausland tätige Arbeitnehmer beim deutschen Arbeitgeber beschäftigt, genügt eine einzige vertragliche Zusatzvereinbarung (Entsendungsvertrag). Wird das deutsche Arbeitsverhältnis dagegen für die Dauer der Auslandstätigkeit ruhend gestellt und wechselt der Arbeitnehmer während dieser Zeit zu einer ausländischen Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers, liegt eine Versetzung ins Ausland vor. In beiden Fällen sind viele konkrete Regelungen zu treffen.
Nähere Informationen zum Thema Auslandsentsendung finden Sie unter dem Stichwort "Entsendung ins Ausland (Auslandsentsendung, Auslandstätigkeit)".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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