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Telefonische Krankschreibung verlängert
29.06.2021. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aufgrund der Corona-Krise eingeführte Möglichkeit einer Krankschreibung per Telefon erneut verlängert.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei leichten Atemwegserkrankungen sich telefonisch für sieben Tage krankschreiben lassen. Danach ist eine Folgebescheinigung für weitere sieben Tage auf diesem Weg möglich, d.h. allein aufgrund einer telefonischen ärztlichen Diagnose.
Dabei müssen sich die Ärzte den Versicherten eingehend telefonisch befragen, um den gesundheitlichen Zustand des Versicherten festzustellen und zu entscheiden, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Diese Regelung wurde erstmals im März vergangenen Jahres eingeführt und ist nach einer Unterbrechung im Oktober wieder in Kraft getreten. Nun soll die Regelung bis zum 30. September 2021 fortgelten.
Die Entscheidung begründet der G-BA damit, dass trotz sinkender Infektionszahlen immer noch bundesweit ein relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Daher sind weiterhin Ma0nahmen zur Pandemiebekämpfung, insbesondere Kontaktreduktionen notwendig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Corona-Pandemie: G-BA verlängert erneut Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und telefonischen ASV-Beratung, Pressemitteilung vom 17.06.2021
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht aktuell: 21/020 Corona-Testpflicht in Unternehmen
- Arbeitsrecht aktuell: 21/019 Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit
- Arbeitsrecht aktuell: 21/016 Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
- Arbeitsrecht aktuell: 21/011 Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung,
Letzte Überarbeitung: 2. Juli 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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