UPDATE
ARBEITSRECHT
Ausgabe
ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 20|2022

Update Arbeitsrecht 20|2022 vom 05.10.2022

Leitsatzreport

Arbeitsgericht Arnsberg: Die Ablehnung eines Bewerbers, der die Altersgrenze überschritten hat, ist keine Altersdiskriminierung

Arbeitsgericht Arnsberg, Urteil vom 08.08.2022, 2 Ca 29/22

§§ 1, 3, 7, 10 Satz 3 Nr.5, 15, 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Art.33 Abs.2 Grundgesetz (GG)

Leitsätze der Redaktion:

1. Es stellt keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber, der Tarifverträge mit rechtlich zulässigen Rentenaltersklauseln anwendet und seine Arbeitnehmer daher auf tariflicher Grundlage nur befristet zum Rentenalterseintritt beschäftigt, einen Bewerber nicht berücksichtigt, der die tarifvertragliche Altersgrenze überschritten hat.

2. Das Ziel einer ausgewogenen Altersverteilung innerhalb der Arbeitnehmerschaft, das in der Befristungsmöglichkeit gemäß § 10 Satz 3 Nr.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in den von der Rechtsprechung bestätigten tariflichen Altersgrenzen des öffentlichen Dienstes seinen Ausdruck gefunden hat, darf auch bei Einstellungsentscheidungen verfolgt werden, indem Bewerber, die bereits das Rentenalter erreicht haben, nur nachrangig berücksichtigt werden. Andernfalls wären Arbeitgeber rechtlich gezwungen, Arbeitnehmer erneut einzustellen, die zuvor aufgrund von tariflichen Altersgrenzen ausgeschieden sind.

Hintergrund:

Ein im Juni 1952 geborener Lehrer, der sich nach jahrzehntelangem Schuldienst für das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Winter 2018 im Ruhestand befand, bewarb sich bei einem städtischen Gymnasium auf eine Vertretungsstelle im Umfang von 18 Wochenstunden für die Zeit von Februar bis August 2022 mit der Fächerkombination Deutsch und Philosophie/Praktische Philosophie. Neben dem Pensionär bewarb sich ein jüngerer Bewerber, der nach Ansicht des Schulleiters allerdings fachlich weniger gut geeignet war. Daher schlug die Schulleitung den Pensionär zur Einstellung vor, doch lehnte die zuständige Bezirksregierung dessen Einstellung unter Verweis auf den jüngeren Mitbewerber ab. Die Klage des Pensionärs auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung hatte vor dem Arbeitsgericht Arnsberg keinen Erfolg. Damit entschied das Arbeitsgericht Arnsberg mit derselben Tendenz wie bereits 2020 das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2020, 11 Sa 58/19, s. dazu Update Arbeitsrecht 23|2020).

Arbeitsgericht Arnsberg, Urteil vom 08.08.2022, 2 Ca 29/22

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2020, 11 Sa 58/19

Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)

Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter

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