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Was tun bei Abmahnung, Lohnrückstand, Kündigung & Co.?
Im folgenden finden Sie praktische Verhaltenstipps, die Ihnen helfen können, wenn Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben oder wenn Sie in eine andere Abteilung oder Stadt versetzt wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Tipps und Informationen allgemeine rechtliche Hinweise darstellen und keine Rechtsberatung sind. Für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Rechtsberatung im Einzelfall erteilen wir, wie andere Anwaltskanzleien auch, nur im Rahmen eines verbindlichen Beratungsauftrags, d.h. auf der Grundlage vorheriger vollständiger Informationen durch unsere Auftraggeber und gegen Bezahlung.
Sie können uns auch vorab, d.h. unverbindlich und kostenlos fragen, wieviel eine Beratung oder andere Leistung kosten würde. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Gebühren und unter Kanzleiprofil.
Was tun bei Abmahnung? | |
1. Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch - 2. Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab - 3. Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind - 4. Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist - 5. Überlegen Sie sich, ob Sie sich „gesichtswahrend“ entschuldigen sollten - 6. Lassen Sie die Abmahnung durch einen Anwalt überprüfen - 7. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Gegendarstellung abgeben wollen oder besser nicht - 8. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab - 9. Überlegen Sie sich, ob Sie gegen die Abmahnung klagen wollen oder besser nicht - 10. Überlegen Sie sich, ob Sie den Betriebsrat oder Personalrat einschalten wollen oder lieber nicht - Wo finden Sie mehr zum Thema Abmahnung? - Was können wir für Sie tun? |
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Was tun bei Kündigung? | |
1. Finden Sie heraus, ob Sie Kündigungsschutz haben und wie lange die Ihnen zustehende Kündigungsfrist ist - 2. Beachten Sie die gesetzliche Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage - 3. Seien Sie vorsichtig beim Abschluss eines Abwicklungsvertrags - 4. Lassen Sie sich durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt unterstützen - 5. Sichern Sie bei einer verhaltensbedingten Kündigung Beweise zu dem Kündigungssachverhalt - 6. Versuchen Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung herauszufinden, welche Kollegen mit Ihnen vergleichbar sind und von einer Kündigung weniger hart betroffen wären - 7. Sprechen Sie mit dem Betriebsrat - 8. Erstellen Sie einen Zeugnisentwurf und bitten Sie den Arbeitgeber, ihnen ein entsprechendes Zeugnis zu erteilen - 9. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend - 10. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben sollten - Wo finden Sie mehr zum Thema Kündigung? - Was können wir für Sie tun? |
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Was tun bei Lohnrückstand? | |
1. Finden Sie heraus, ob Sie Ausschlussfristen beachten müssen - 2. Mahnen Sie die offenen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen schriftlich an - 3. Unterschreiben Sie keine Vereinbarung zur Gehaltsabsenkung oder zum Gehaltsverzicht - 4. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Stundungsabreden ein - 5. Bitten Sie um ein Zwischenzeugnis - 6. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Lohnklage erheben sollten oder lieber nicht - 7. Überlegen Sie sich, ob Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen sollten oder nicht - 8. Lassen Sie sich anwaltlich beraten - 9. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie dem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen wollen - 10. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob Sie eine fristlose Eigenkündigung aussprechen und Schadensersatz verlangen sollten - Wo finden Sie mehr zum Thema Lohnrückstand? - Was können wir für Sie tun? |
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Was tun bei Versetzung? | |
1. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Aufgaben Ihr Arbeitgeber Ihnen zuweisen kann - 2. Lassen Sie sich durch einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt unterstützen - 3. Seien Sie vorsichtig bei Sonderprojekten und scheinbaren Beförderungen - 4. Vergewissern Sie sich beim Arbeitgeber, dass die Versetzung nicht zu einer Gehaltsabsenkung führt - 5. Sprechen Sie mit dem Betriebsrat - 6. Berufen Sie sich nicht vorschnell auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht - 7. Wenn der Arbeitgeber eine vertragliche Regelung der Versetzung anstrebt, sichern Sie sich eine Rückfallposition - 8. Lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis erteilen - 9. Pflegen Sie Ihre Kontakte und bewerben Sie sich - 10. Schlagen Sie dem Arbeitgeber nicht von sich aus einen Aufhebungsvertrag vor - Wo finden Sie mehr zum Thema Versetzung? - Was können wir für Sie tun? |