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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 05|2022

Update Arbeitsrecht 05|2022 vom 09.03.2022

Leitsatzreport

BAG: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2021, 9 AZR 571/20

§ 167 Abs.2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX); §§ 241 Abs.2; 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Leitsatz des Gerichts:

§ 167 Abs.2 Satz 1 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).

Hintergrund:

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit dem Betriebs- bzw. Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung des Beschäftigten die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM). Im Streitfall hatte ein länger erkrankter Gemeindemitarbeiter, der die gesetzlichen BEM-Voraussetzungen erfüllte, seinen Arbeitgeber darauf verklagt, mit ihm ein BEM unter Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung durchzuführen. Das Arbeitsgericht Würzburg gab der Klage statt (Urteil vom 28.01.2020, 2 Ca 1068/19), während das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg der verklagten Gemeinde recht gab und die Klage abwies (LAG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2020, 5 Sa 117/20). Auch in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte der Kläger kein Glück. Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber hier zwar gesetzlich zum BEM verpflichtet war, dass die objektiv bestehende gesetzliche Pflicht zum BEM aber nicht mit einem individuellen Anspruch des Beschäftigten auf Durchführung eines BEM verbunden ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2021, 9 AZR 571/20

 

Handbuch Arbeitsrecht: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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