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IMPRESSUM-GENERATOR

Das kor­rek­te Im­pres­sum für den Ver­ein

Auch ein Ver­ein, der ei­ne Web­sei­te be­treibt, muss nach dem Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) über ein Im­pres­sum ver­fü­gen.
Checkliste Klemmbrett

Wenn die Home­page ei­nes Ver­eins nicht rein pri­vat be­trie­ben wird, son­dern sich an die Öf­fent­lich­keit rich­tet, um In­for­ma­tio­nen zu ver­brei­ten oder Mit­glie­der an­zu­wer­ben, ist ein voll­stän­di­ges Im­pres­sum not­wen­dig.

Grund­sätz­lich tref­fen die all­ge­mei­nen Richt­li­ni­en des Im­pres­s­ums auch auf den Ver­ein zu. Wich­tig ist, dass der voll­stän­di­ge Ver­eins­na­me mit Rechts­form an­ge­ge­ben wird. Hier ist die zu­ge­hö­ri­ge Adres­se zu nen­nen. Da­mit ist nicht ein ggf. exis­tie­ren­des Post­fach son­dern die la­dungs­fä­hi­ge An­schrift des Ver­eins ge­meint.

Zu be­ach­ten ist auch die An­ga­be des zu­stän­di­gen Re­gis­ter­ge­richts und die zu­ge­hö­ri­ge Ver­eins­re­gis­ter­num­mer.

Des Wei­te­ren muss der Ver­ein nach § 26 Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) ei­nen Vor­stand ha­ben, der den Ver­ein ver­tritt. Dem­ent­spre­chend müs­sen al­le Vor­stands­mit­glie­der samt Funk­ti­on im Im­pres­sum auf­ge­lis­tet wer­den. Hier ist zwi­schen dem ei­gent­li­chen Vor­stand, dem sog. BGB-Vor­stand und dem er­wei­ter­ten Vor­stand zu un­ter­schei­den. Der er­wei­ter­te Vor­stand ist nicht Vor­stand im Sin­ne des § 26 BGB. Dem­ent­spre­chend muss er nicht im Im­pres­sum ein­ge­tra­gen wer­den.

Letzt­lich ist zu prü­fen, ob die Ver­eins­sei­te re­dak­tio­nell-jour­na­lis­ti­sche In­hal­te ver­öf­fent­licht. Das wird re­gel­mä­ßig der Fall sein, da re­dak­tio­nell be­ar­bei­te­te In­for­ma­ti­ons­tex­te, die Ver­eins­ge­schich­te oder Be­schrei­bun­gen ak­tu­el­ler Events auf den meis­ten ver­eins­ei­ge­nen Home­pages zu fin­den sind. Des­we­gen müs­sen die für den je­wei­li­gen In­halt ver­ant­wort­li­chen Au­to­ren gem. Rund­funk­staats­ver­trag (RStV) mit voll­stän­di­gem Na­men ge­nannt wer­den.

Zu­sam­men­fas­send sind al­so auch Ver­ei­ne nicht da­vor ge­schützt, ggf. die Kon­se­quen­zen ei­nes feh­ler­haf­ten Im­pres­s­ums zu tra­gen. Um dem vor­zu­beu­gen, bie­ten wir mit un­se­rem Im­pres­sum-Ge­ne­ra­tor ei­nen un­kom­pli­zier­ten, schnel­len und si­che­ren Weg, ein in­di­vi­du­el­les Im­pres­sum für Ih­ren Ver­ein zu er­stel­len. Hier geht es zum Im­pres­sum-Ge­ne­ra­tor.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 18. Juli 2017

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