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Das korrekte Impressum für den Verein
Wenn die Homepage eines Vereins nicht rein privat betrieben wird, sondern sich an die Öffentlichkeit richtet, um Informationen zu verbreiten oder Mitglieder anzuwerben, ist ein vollständiges Impressum notwendig.
Grundsätzlich treffen die allgemeinen Richtlinien des Impressums auch auf den Verein zu. Wichtig ist, dass der vollständige Vereinsname mit Rechtsform angegeben wird. Hier ist die zugehörige Adresse zu nennen. Damit ist nicht ein ggf. existierendes Postfach sondern die ladungsfähige Anschrift des Vereins gemeint.
Zu beachten ist auch die Angabe des zuständigen Registergerichts und die zugehörige Vereinsregisternummer.
Des Weiteren muss der Verein nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Vorstand haben, der den Verein vertritt. Dementsprechend müssen alle Vorstandsmitglieder samt Funktion im Impressum aufgelistet werden. Hier ist zwischen dem eigentlichen Vorstand, dem sog. BGB-Vorstand und dem erweiterten Vorstand zu unterscheiden. Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Dementsprechend muss er nicht im Impressum eingetragen werden.
Letztlich ist zu prüfen, ob die Vereinsseite redaktionell-journalistische Inhalte veröffentlicht. Das wird regelmäßig der Fall sein, da redaktionell bearbeitete Informationstexte, die Vereinsgeschichte oder Beschreibungen aktueller Events auf den meisten vereinseigenen Homepages zu finden sind. Deswegen müssen die für den jeweiligen Inhalt verantwortlichen Autoren gem. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) mit vollständigem Namen genannt werden.
Zusammenfassend sind also auch Vereine nicht davor geschützt, ggf. die Konsequenzen eines fehlerhaften Impressums zu tragen. Um dem vorzubeugen, bieten wir mit unserem Impressum-Generator einen unkomplizierten, schnellen und sicheren Weg, ein individuelles Impressum für Ihren Verein zu erstellen. Hier geht es zum Impressum-Generator.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Das Impressum auf "Social Media" Profilen
- Das Impressum für Freiberufler
- Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Google Analytics
- FAQ zum Inhalt des Impressums
Letzte Überarbeitung: 18. Juli 2017
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