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Da­ten­schutz­er­klä­rung bei der Nut­zung von Goog­le Ana­ly­tics

Die Nut­zung von Goog­le Ana­ly­tics auf der ei­ge­nen Web­sei­te ist da­ten­schutz­recht­lich ein heik­les The­ma.
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Die Un­ge­wiss­heit über die an Goog­le über­mit­tel­ten und ge­spei­cher­ten Da­ten be­schäf­tigt Da­ten­schüt­zer schon seit lan­gem.

Be­ach­tet man nicht die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se bei der Nut­zung von Goog­le Ana­ly­tics, macht man sich für Ab­mah­nun­gen und ho­he Buß­gel­der an­greif­bar.

Um es den Da­ten­schutz­be­hör­den recht zu ma­chen, muss man da­für sor­gen, dass die IP-Adres­se (In­ter­net­pro­to­koll) der Sei­ten­nut­zer an­ony­mi­siert wird. Da­für gibt es die Funk­ti­on „an­ony­mi­ze IP“. Hier­bei han­delt es sich um ei­ne Funk­ti­on, die selbst­stän­dig vom Web­mas­ter in den Goog­le Ana­ly­tics Code in­te­griert wer­den muss.

Dar­über hin­aus muss dem Be­su­cher der Sei­te na­tür­lich die Mög­lich­keit ge­wehrt wer­den, der Nut­zung sei­ner Da­ten durch Goog­le Ana­ly­tics zu wi­der­spre­chen. Da­für gibt es so­ge­nann­te „Ad­dons/Plug­ins“ für den Brow­ser, die die Spei­che­rung der Da­ten un­ter­bin­det. Da­mit der Ver­brau­cher da­von auch er­fährt, muss die Da­ten­schutz­er­klä­rung ei­nen Hin­weis dar­auf samt pas­sen­den Link lie­fern.

Auf mo­bi­len Ge­rä­ten funk­tio­niert dies al­ler­dings nicht. Um hier auf der si­che­ren Sei­te zu sein, muss der Web­mas­ter ei­ne Funk­ti­on in den Goog­le Ana­ly­tics Code ein­ar­bei­ten, der es Ih­nen er­laubt, selbst ei­nen Link zur De­ak­ti­vie­rung der Da­ten­er­fas­sung be­reit­zu­stel­len.

Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ver­pflich­tet den Nut­zer die­ses Tools da­zu, ei­nen um­fang­rei­chen, schrift­li­chen Ver­trag über die „Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung“ mit Goog­le selbst ab­zu­schlie­ßen. Da das Ver­trags­werk in die für Ver­trä­ge zu­stän­di­ge Ab­tei­lung nach Ir­land ge­schickt wer­den muss, um sich die Un­ter­schrift ab­zu­ho­len, ist hier­bei ein recht ho­her Zeit­auf­wand ein­zu­pla­nen.

Sind all die­se Schrit­te er­le­digt, muss die Da­ten­schutz­er­klä­rung auf der Web­sei­te mit den ent­spre­chen­den Hin­wei­sen ver­se­hen wer­den. Um hier al­le not­wen­di­gen Punk­te zu be­rück­sich­ti­gen, bie­ten wir Ih­nen in un­se­rem Im­pres­sum-Ge­ne­ra­tor auch die ent­spre­chen­de Da­ten­schutz­er­klä­rung für Goog­le Ana­ly­tics. Er­stel­len Sie jetzt schnell, un­kom­pli­ziert und rechts­si­cher Ihr Im­pres­sum mit Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 18. Juli 2017

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