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Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Google Analytics
Die Ungewissheit über die an Google übermittelten und gespeicherten Daten beschäftigt Datenschützer schon seit langem.
Beachtet man nicht die richtige Vorgehensweise bei der Nutzung von Google Analytics, macht man sich für Abmahnungen und hohe Bußgelder angreifbar.
Um es den Datenschutzbehörden recht zu machen, muss man dafür sorgen, dass die IP-Adresse (Internetprotokoll) der Seitennutzer anonymisiert wird. Dafür gibt es die Funktion „anonymize IP“. Hierbei handelt es sich um eine Funktion, die selbstständig vom Webmaster in den Google Analytics Code integriert werden muss.
Darüber hinaus muss dem Besucher der Seite natürlich die Möglichkeit gewehrt werden, der Nutzung seiner Daten durch Google Analytics zu widersprechen. Dafür gibt es sogenannte „Addons/Plugins“ für den Browser, die die Speicherung der Daten unterbindet. Damit der Verbraucher davon auch erfährt, muss die Datenschutzerklärung einen Hinweis darauf samt passenden Link liefern.
Auf mobilen Geräten funktioniert dies allerdings nicht. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, muss der Webmaster eine Funktion in den Google Analytics Code einarbeiten, der es Ihnen erlaubt, selbst einen Link zur Deaktivierung der Datenerfassung bereitzustellen.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet den Nutzer dieses Tools dazu, einen umfangreichen, schriftlichen Vertrag über die „Auftragsdatenverarbeitung“ mit Google selbst abzuschließen. Da das Vertragswerk in die für Verträge zuständige Abteilung nach Irland geschickt werden muss, um sich die Unterschrift abzuholen, ist hierbei ein recht hoher Zeitaufwand einzuplanen.
Sind all diese Schritte erledigt, muss die Datenschutzerklärung auf der Webseite mit den entsprechenden Hinweisen versehen werden. Um hier alle notwendigen Punkte zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen in unserem Impressum-Generator auch die entsprechende Datenschutzerklärung für Google Analytics. Erstellen Sie jetzt schnell, unkompliziert und rechtssicher Ihr Impressum mit Datenschutzerklärung.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Das Impressum auf "Social Media" Profilen
- Das Impressum für Freiberufler
- Das korrekte Impressum für den Verein
- FAQ zum Inhalt des Impressums
Letzte Überarbeitung: 18. Juli 2017
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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