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Das Impressum auf "Social Media" Profilen
Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte im August 2011, das kommerziell genutzte Profile durchaus der Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) unterliegen.
Oft werden die sogenannten „Fanseiten“ zu Marketingzwecken verwendet. In diesem Fall ist es notwendig eine dem TMG entsprechende Anbieterkennzeichnung zur Verfügung zu stellen.
Es ist dabei nicht zwingend notwendig, das vollständige Impressum auf der Profilseite zu präsentieren. Eine Verlinkung zum Impressum der Homepage genügt. Jedoch sind die Bezeichnung und der Ort dieses Links zu beachten. Aus dem Linktext muss klar ersichtlich sein, dass es sich um das Impressum handelt. Außerdem muss er einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein.
Betreibt man also ein nicht rein privates Profil in den sozialen Medien, sollte man sich vor Abmahnungen schützen und ein rechtssicheres Impressum erstellen. Erstellen Sie jetzt kostenlos und unkompliziert Ihr individuelles Impressum mit unserem Impressum-Generator.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Das Impressum für Freiberufler
- Das korrekte Impressum für den Verein
- Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Google Analytics
- FAQ zum Inhalt des Impressums
Letzte Überarbeitung: 7. September 2017
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