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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 23|2023

Update Arbeitsrecht 23|2023 vom 15.11.2023

Leitsatzreport

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Wiedereinstellung nach Abwicklungsvergleich mit Abfindung?

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2023, 2 Sa 31/23

§§ 242, 313, 611a, 779 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann zwar grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers jedenfalls dann entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt. Der Anspruch erwächst aus einer vertraglich Nebenpflicht aus dem noch fortbestehenden Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - Rn. 32, juris).

2. Sofern nicht der Arbeitgeber einen bestimmten Vertrauenstatbestand geschaffen hat, kann der Arbeitnehmer jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung eine Wiedereinstellung wegen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretender Umstände nicht verlangen (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96 - Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - Rn. 28, juris).

3. Ein Abwicklungsvergleich, durch den die Parteien den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung und deren das Arbeitsverhältnis beendigende Wirkung beilegen wollen, schließt einen Wiedereinstellungsanspruch jedenfalls dann regelmäßig aus, wenn in ihm eine Abfindung in angemessener Höhe vereinbart worden ist.

Hintergrund:

Eine seit 2017 in einer pathologischen Laborpraxis beschäftigte Biologin wurde im Januar 2022 betriebsbedingt gekündigt und erhob Kündigungsschutzklage. Kurz darauf einigten sich die Parteien außergerichtlich durch Vergleich gemäß § 779 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar 2022, auf die Pflicht der Biologin zur Rücknahme ihrer Klage, auf die Zahlung einer Abfindung von 10.000,00 EUR und auf die Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche. Einige Monate später und nach Rücknahme der Klage erfuhr die Biologin, dass ihr Ex-Arbeitgeber eine für sie geeignete Stelle erneut ausgeschrieben hatte. Daraufhin klagte sie erneut, diesmal auf Wiedereinstellung zu den Bedingungen ihres alten Arbeitsvertrags. Das Arbeitsgericht Rostock (Urteil vom 24.01.2023, 3 Ca 800/22) und das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern wiesen die Klage ab (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2023, 2 Sa 31/23).

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2023, 2 Sa 31/23

 

Handbuch Arbeitsrecht: Abfindung

Handbuch Arbeitsrecht: Abwicklungsvertrag

Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag

Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)

Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage

Handbuch Arbeitsrecht: Weiterbeschäftigung

Handbuch Arbeitsrecht: Wiedereinstellung

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