Update Arbeitsrecht 05|2023 vom 08.03.2023
Entscheidungsbesprechungen
-
BAG: Vorrang der Tarifautonomie bei der Festsetzung von Tarifzuschlägen für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit
-
BAG: Aufschiebend bedingte Tariflohnerhöhung
-
BAG: Innerbetriebliche Stellenausschreibungen können im Verfahren auf Zustimmungsersetzung nicht mehr nachgeholt werden
-
LAG Düsseldorf: Bestimmtheit einer Kündigungserklärung
Leitsatzreport
-
LAG Hamm: Vollstreckbarkeit von Titeln, die den Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Abrechnung verpflichten
-
Thüringer LAG: Rücknahme einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers
-
LAG Baden-Württemberg: In Höhe des Mindestlohns sind Verzugslohnansprüche gegen Ausschlussfristen abgesichert
-
LAG Hamm: Wochenarbeitszeit bei Abrufarbeit
-
LSG Sachsen-Anhalt: Kein versicherter Wegeunfall bei Anbringen einer Frostschutzmatte am Pkw
-
VG Neustadt a.d.W.: Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung in der Insolvenz
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Internet: www.hensche.de
E-Mail: service@afb-verlag.de
Geschäftsführer: Dr. Martin Hensche
Sitz der Gesellschaft: Berlin
HRB 131385 (Amtsgericht Berlin Charlottenburg)
Verantwortlicher Redakteur:
Dr. Martin Hensche, Länderallee 27, 14052 Berlin
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission (EU) hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung
von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
die online abgeschlossen wurden. Die Internetplattform der EU können hier erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Urheber- und Verlagsrechte
Alle auf dieser Webseite veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt, mit Ausnahme der Gesetzestexte und der Gerichtsentscheidungen. Auch Gerichtsentscheidungen können insoweit dem Urheberrechtsschutz unterliegen, als ihnen von unserer Redaktion formulierte Leitsätze vorangestellt sind. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz in Bezug auf die Nutzung der Webseite finden Sie unter: Datenschutzerklärung.