Update Arbeitsrecht 19|2020 vom 16.09.2020
Arbeit und Soziales
Lokführergewerkschaft GDL muss 170.000 EUR an ehemaligen Vize-Chef zahlen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Nach einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung muss die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihrem ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Weske das Gehalt bis Ende 2017 nachentrichten.
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ARBEITSRECHT
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