Update Arbeitsrecht 17|2020 vom 19.08.2020
Arbeit und Soziales
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert Arbeitsschutzanforderungen während der Corona-Epidemie
Die beratenden Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erarbeitet (Fassung vom 10.08.2020).
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ARBEITSRECHT
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