Update Arbeitsrecht 17|2020 vom 19.08.2020
Leitsatzreport
LAG Düsseldorf: Die einjährige Sperrfrist für eine weitere Brückenteilzeit gilt nur nach einer Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2020, 5 Ca 1315/20
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ARBEITSRECHT
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