Update Arbeitsrecht 06|2020 vom 18.03.2020
Leitsatzreport
LAG Nürnberg: Eine Zweckbefristung ist von § 1 Abs.2 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung nicht gedeckt
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 18.12.2019, 4 Sa 179/19
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ARBEITSRECHT
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