Update Arbeitsrecht 22|2023 vom 01.11.2023
Leitsatzreport
LSG Niedersachsen-Bremen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Fremdgeschäftsführern
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.09.2023, L 2 BA 59/22
§§ 7, 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Leitsatz des Gerichts:
Eine Minderheitsbeteiligung an der Muttergesellschaft steht als solche der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses des Fremdgeschäftsführers bei der Tochtergesellschaft nicht entgegen.
Hintergrund:
Eine GmbH wandte sich gegen die auf der Grundlage einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfolgte Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung für die Tätigkeit ihres Geschäftsführers in den Jahren 2013 bis 2015. Der Geschäftsführer war bereits seit 1990 für die GmbH tätig, wobei er in den Jahren 2013 bis 2015 ein Jahresbruttogehalt von zumindest 69.278,76 EUR erhielt. Alleinige Gesellschafterin der GmbH war bis 2012 eine KG, deren Komplementär-GmbH von einer Tochter des Geschäftsführers gesteuert wurde. Sie war Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH. Der Geschäftsführer der zur Beitragszahlung herangezogenen GmbH hielt zwar an der KG bis Juni 2012 eine Kommanditisten-Einlage von 34.800,00 EUR, die er aber zugunsten weiterer Kinder im Juni 2012 auf nur noch fünf Prozent der Beteiligung an der KG verringerte. Im streitigen Zeitraum 2013 bis 2015 übte die Tochter des Geschäftsführers, nach einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung der KG, maßgeblichen Einfluss auf die Vertretung der Muttergesellschaft der GmbH in deren Gesellschafterversammlung aus. Ein Weisungsrecht des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern der GmbH bestand nicht. Die gegen den Beitragsbescheid vom Februar 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom November 2018 gerichtete Klage hatte weder vor dem Sozialgericht Braunschweig (Urteil vom 21.09.2022, S 64 BA 46/18) noch in der Berufung vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Erfolg.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.09.2023, L 2 BA 59/22
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