Update Arbeitsrecht 02|2019 vom 16.10.2019
Arbeit und Soziales
Bundesregierung beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht
In zwölf Handwerksberufen ist es künftig wieder Meistern und Meisterinnen vorbehalten, einen selbstständigen Betrieb zu führen, u.a. bei den Fliesenlegern.
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ARBEITSRECHT
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