Update Arbeitsrecht 06|2019 vom 11.12.2019
Leitsatzreport
LAG Nürnberg: Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds auf einen geringwertigeren Arbeitsplatz gemäß §§ 99 Abs.3 Nr.1, 37 Abs.5 BetrVG verweigern
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2019, 2 TaBV 18/18
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ARBEITSRECHT
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