Update Arbeitsrecht 06|2020 vom 18.03.2020
Arbeit und Soziales
Krankschreibung nach Anruf beim Arzt
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband erlauben vorübergehend Krankschreibungen aufgrund telefonischer Untersuchung.
UPDATE
ARBEITSRECHT
Dieser Artikel ist Bestandteil des kostenpflichtigen Entscheidungsreports Update Arbeitsrecht.
Wenn Sie weiterlesen möchten, melden Sie sich bitte als registrierter Abonnent an (Anmeldung / Login) oder abonnieren Sie Update Arbeitsrecht. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |