Update Arbeitsrecht 25|2021 vom 15.12.2021
Entscheidungsbesprechungen
-
BAG: Ausschlusstatbestände in betrieblichen Versorgungsregelungen müssen klar sein
-
BAG: Kein Urlaub für Zeiten einer Kurzarbeit Null
-
BAG: Darlegungslast bei Streit über die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während des Annahmeverzugs
-
Hessisches LAG: Auslegung einer im Aufhebungsvertrag enthaltenen Ausgleichsklausel
Leitsatzreport
-
BAG: Prozesskostenhilfe-Antrag zur Durchsetzung des Verfahrensanspruchs eines abgelehnten Bewerbers
-
BAG: Bauträgerbetriebe unterfallen nicht den Sozialkassen-Tarifverträgen der Bauwirtschaft
-
LAG Mecklenburg-Vorpommern: Beteiligung der MAV bei der Kündigung einer Diakonie-Führungskraft
-
LAG Hamm: Die Möglichkeit des Abrufs einer digitalen Lohnabrechnung genügt nicht für § 108 GewO
-
LAG Köln: Wem gehört der Mercedes?
-
LAG Nürnberg: Umsetzung in eine zwölf Kilometer entfernte andere Betriebsstätte als Versetzung
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Internet: www.hensche.de
E-Mail: service@afb-verlag.de
Geschäftsführer: Dr. Martin Hensche
Sitz der Gesellschaft: Berlin
HRB 131385 (Amtsgericht Berlin Charlottenburg)
Verantwortlicher Redakteur:
Dr. Martin Hensche, Länderallee 27, 14052 Berlin
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission (EU) hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung
von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
die online abgeschlossen wurden. Die Internetplattform der EU können hier erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Urheber- und Verlagsrechte
Alle auf dieser Webseite veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt, mit Ausnahme der Gesetzestexte und der Gerichtsentscheidungen. Auch Gerichtsentscheidungen können insoweit dem Urheberrechtsschutz unterliegen, als ihnen von unserer Redaktion formulierte Leitsätze vorangestellt sind. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz in Bezug auf die Nutzung der Webseite finden Sie unter: Datenschutzerklärung.