Update Arbeitsrecht 03|2021 vom 10.02.2021
Arbeit und Soziales
Pflicht zur Anordnung von Homeoffice-Arbeit nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Vor drei Wochen erließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie soll das Risiko einer Infektion bei der Arbeit vermindern.
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ARBEITSRECHT
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