Update Arbeitsrecht 07|2021 vom 07.04.2021
Entscheidungsbesprechungen
EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn sie die Freizeitgestaltung erheblich einschränkt
Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 09.03.2021, C-344/19 und C-580/19
UPDATE
ARBEITSRECHT
Dieser Artikel ist Bestandteil des kostenpflichtigen Entscheidungsreports Update Arbeitsrecht.
Wenn Sie weiterlesen möchten, melden Sie sich bitte als registrierter Abonnent an (Anmeldung / Login) oder abonnieren Sie Update Arbeitsrecht. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |