Update Arbeitsrecht 11|2024 vom 29.06.2024
Arbeit und Soziales
Ersetzung der Schriftform im Arbeitsrecht durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
Nicht nur beim Arbeitsnachweis, sondern auch bei anderen Erklärungen im Arbeitsrecht soll künftig anstelle der bisher vorgeschriebenen Schriftform die Textform genügen.
UPDATE
ARBEITSRECHT
Dieser Artikel ist Bestandteil des kostenpflichtigen Entscheidungsreports Update Arbeitsrecht.
Wenn Sie weiterlesen möchten, melden Sie sich bitte als registrierter Abonnent an (Anmeldung / Login) oder abonnieren Sie Update Arbeitsrecht. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |