Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement von
Update Arbeitsrecht
§ 1. Geltungsbereich
Die folgenden Vertragsbedingungen regeln den Vertragsabschluss, die Rechte und Pflichten der am Abonnementvertrag beteiligten Personen, die Vergütung, Vertragsdauer und Kündigung des Urteilsdienstes Update Arbeitsrecht. Außerdem enthalten sie Haftungsregelungen sowie Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Verbraucher-Widerrufsrecht.
§ 2. Begriffsbestimmungen
(1) Zur Sachleistung verpflichteter Anbieter des Abonnementvertrags ist die AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH (im Folgenden: „Verlag“). Die Autoren, die die in Update Arbeitsrecht veröffentlichten Texte verfassen, sind nicht am Abonnementvertrag beteiligt.
(2) Zur Gegenleistung (Zahlung) verpflichteter Vertragspartner der AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH ist der Kunde (im Folgenden: „Abonnent“).
(3) Die natürliche Person, die mit Wissen und Wollen des Abonnenten die in „Update Arbeitsrecht“ enthaltenen Texte nutzen kann und die den Abonnenten beim Vertragsschluss vertritt, ist der „Ansprechpartner“. Er ist im Allgemeinen auch die „leseberechtigte Person“, es sei denn, der Ansprechpartner soll nicht leseberechtigt sein. In diesem Fall benennt der Abonnent, vertreten durch den Ansprechpartner, eine oder mehrere andere leseberechtigte Personen.
(4) Sind gemäß den Abonnementbedingungen weitere natürliche Personen berechtigt, die in „Update Arbeitsrecht“ enthaltenen Texte zu nutzen, werden diese als „weitere leseberechtigte Personen“ bezeichnet.+
§ 3. Anbieter (Verlag)
Bei dem Verlag handelt es sich um:
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Telefon: 030 - 26 55 83 56
E-Mail: service@afb-verlag.de
HRB 131385 B, Amtsgericht Charlottenburg
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Geschäftsführer: Dr. Martin Hensche
§ 4. Abonnent
(1) Abonnenten können Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Arbeitnehmervertretungen und -vereinigungen (z.B. Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen) und kirchliche Einrichtungen sein, aber auch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, (siehe dazu § 7).
(2) Der Abonnent ist zur Zahlung verpflichteter Vertragspartner des Verlags und Rechnungsadressat. Ihm stehen die vertraglichen Rechte aus dem Abonnement-Vertrag zu.
(3) Der Ansprechpartner und die leseberechtigte Person sind als solche nicht Abonnent und Rechnungsadressat. Dies gilt auch für die ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen.
§ 5. Leseberechtigte Person, weitere leseberechtigte Personen, E-Mail-Adressen
(1) Der Abonnent benennt pro Abonnement mindestens eine leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3), die mit seinem Wissen und Wollen dazu berechtigt ist, die in Update Arbeitsrecht veröffentlichten Texte zu nutzen. Erklärt der Abonnent nicht ausdrücklich, dass der Ansprechpartner nicht leseberechtigt sein soll, ist der Ansprechpartner zugleich leseberechtigte Person.
(2) Der Abonnent teilt dem Verlag den Namen, den Vornamen sowie eine persönliche E-Mail-Adresse der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) und ggf. den Namen, den Vornamen sowie eine persönliche E-Mail-Adresse weiterer leseberechtigter Personen (s. oben § 2 Abs.4) mit. Abonnent und (weitere) leseberechtigte Person erklären sich damit einverstanden, dass der Verlag bei Erscheinen von Update Arbeitsrecht eine E-Mail mit dem Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe und ggf. anderen Informationen an die E-Mail-Adresse der (weiteren) leseberechtigten Person versendet.
(3) Die persönliche E-Mail-Adresse des Ansprechpartners und der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie der ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) dienen als Benutzername, d.h. die E-Mail-Adresse ist für das Login in den geschützten Bereich von Update Arbeitsrecht bzw. zum Lesen der Texte notwendig. Die persönliche E-Mail-Adresse ist zudem erforderlich, um ggf. Änderungen der vom Verlag verwalteten Kundenstammdaten vorzunehmen.
(4) Die Abonnement-Rechnungen werden an die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners (s. oben § 2 Abs.3) übersandt.
(5) Der Ansprechpartner (s. oben § 2 Abs.3) vertritt den Abonnenten beim Vertragsschluss und bei der Kündigung des Vertrags. Der Ansprechpartner versichert hiermit, zu diesen Rechtshandlungen durch den Abonnenten bevollmächtigt zu sein.
§ 6. Rechtsverbindliches Abonnement, Vertragsschluss, Rechnung
(1) Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars für das Abonnement von Update Arbeitsrecht geben der Abonnent bzw. der ihn vertretende Ansprechpartner (s. oben § 2 Abs.3) kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags ab. Ein solches Angebot wird vielmehr erst abgegeben, indem der Bestell-Button („Zahlungspflichtig bestellen“) angeklickt wird. Dabei handelt der Ansprechpartner (s. oben § 2 Abs.3) rechtsgeschäftlich im Namen des Abonnenten (siehe oben § 5 Abs.5).
(2) Die Annahmeerklärung durch den Verlag erfolgt durch Übersenden einer Bestätigungs-E-Mail. Die Bestätigungs-E-Mail enthält alle wesentlichen Informationen zu dem vereinbarten Abonnementvertrag, insbesondere zur Vertragslaufzeit, sowie den Namen und die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners und der leseberechtigten Person(en) (s. oben § 2 Abs.3).
(3) Der Bestätigungs-E-Mail liegen, jeweils als PDF, eine Rechnung über die Jahresgebühr für das Abonnement, eine pdf-Ausfertigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine pdf-Ausfertigung der Datenschutz-Hinweise für das Abonnement von Update Arbeitsrecht bei.
(4) Die Rechnung über die Jahresgebühr für das Abonnement ist vorab zu zahlen. Sobald der Rechnungsbetrag dem Konto des Verlags gutgeschrieben ist, wird der Zugang der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) und der ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) zur Nutzung von Update Arbeitsrecht und des Archivs freigeschaltet. Bei Verbrauchern erfolgt die Freischaltung erst, wenn die Frist für die Erklärung des Widerrufs (s. unten § 7) abgelaufen ist.
(5) Die Rechnung ist an den Abonnenten als den Vertragspartner und zahlungspflichtigen Kunden gerichtet. Er wird als Rechnungsadressat im Adressfeld der Rechnung genannt. Darüber hinaus enthält die Rechnung alle gesetzlich notwendigen Angaben zu dem Abonnement im Sinne von § 14 Abs.4 Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere die abgerechnete Leistung und den Namen der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie die Anzahl der ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4).
(6) Der Abonnent stimmt gemäß § 14 Abs.1 Satz 6 UStG der ausschließlich elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.
§ 7. Widerrufsrecht für Verbraucher
WIDERRUFSBELEHRUNG
Abonnenten, die Update Arbeitsrecht als Verbraucher abonnieren, haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Abonnement-Vertrag über den Bezug von Update Arbeitsrecht zu widerrufen.
Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie den Verlag (AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH, Länderallee 27, 14052 Berlin, Telefon: 030 - 26 55 83 56, E-Mail: service@afb-verlag.de) durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, den Abonnement-Vertrag zu widerrufen, informieren, z.B. mit einem per Post versandten Brief oder mit einer E-Mail. Sie können dafür das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie den Abonnement-Vertrag widerrufen, hat Ihnen der Verlag alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von dem Verlag angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Abonnementvertrages beim Verlag eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird der Verlag Ihnen wegen der Rückzahlungsentgelte berechnen.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Wenn Sie den Abonnement-Vertrag widerrufen wollen, können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular nutzen und zurücksenden an:
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH, Länderallee 27, 14052 Berlin, E-Mail: service@afb-verlag.de
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Abonnement-Vertrag über den Bezug des Urteilsdienstes „Update Arbeitsrecht“, bestellt am __.__.20__.
________________________
Name des/der Abonnenten/Abonnentin
________________________
Anschrift des/der Abonnenten/Abonnentin
________________________
Unterschrift des/der Abonnenten/Abonnentin (nur bei Mitteilung per Brief / auf Papier)
________________________
Datum
ENDE DES MUSTER-WIDERRUFSFORMULARS
§ 8. Umfang und Erscheinungsweise von Update Arbeitsrecht, Leistungen des Verlags
(1) Update Arbeitsrecht enthält je Ausgabe vier Entscheidungsbesprechungen sowie einen Leitsatzreport, der die Kernaussagen wichtiger Urteile kurz bzw. in Leitsätzen zusammenfasst. Der Leitsatzreport berichtet in knapper Form auch über den Hintergrund der Leitsätze. In jeder Ausgabe finden sich auch ein oder mehrere Artikel aus dem Themenbereich „Arbeit und Soziales“.
(2) Update Arbeitsrecht erscheint mindestens zwölfmal pro Kalenderjahr. In der Regel erscheint eine Ausgabe pro Kalendermonat. Der Verlag behält sich vor, zwei Ausgaben in Form einer Doppelausgabe zu veröffentlichen.
(3) Die Artikel werden mit verlagsüblicher Sorgfalt unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur verfasst. Dessen ungeachtet kann der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Artikel übernehmen. Weder der Verlag noch die Autoren / Autorinnen der Artikel erbringen juristische und/oder anwaltliche Beratungsleistungen. Im Übrigen gilt § 14 (Haftung).
§ 9. Persönliche Bindung und Umfang des Nutzungsrechts, Sorgfaltspflichten von Abonnenten und Leseberechtigten
(1) Der Abonnent erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Abonnements begrenzte Recht zur Nutzung der in Update Arbeitsrecht veröffentlichten Texte durch die leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) und durch ggf. beteiligte weitere leseberechtigte Personen (s. oben § 2 Abs.4) zu eigenen Zwecken des Abonnenten.
(2) Der Abonnent ist grundsätzlich nur dazu berechtigt, pro Abonnement eine leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) zur Verwendung der Texte von Update Arbeitsrecht zuzulassen. Für die Zulassung weiterer leseberechtigter Personen (s. oben § 2 Abs.4) ist eine kostenpflichtige Erweiterung des Abonnements erforderlich.
(3) Die Nutzung von Update Arbeitsrecht erfolgt ausschließlich personengebunden, d.h. allein durch die leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie durch ggf. beteiligte weitere leseberechtigte Personen (s. oben § 2 Abs.4), die Inhaber der im Rahmen des Abonnements registrierten individuellen E-Mail-Adresse(n) ist/sind (System namentlich benannter Nutzer). Rechtlich ausgeschlossen ist dagegen eine Nutzung, die ohne Personenbezug erfolgt und auf eine Höchstzahl gleichzeitiger Zugriffe begrenzt ist (System konkurrierender Nutzer). Weder der Abonnent noch die leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) oder die ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) sind berechtigt, die Zugangsdaten an dritte Personen weiterzugeben. Eine solche Weitergabe ist - ohne vorherige Zustimmung des Verlags - eine Urheberrechtsverletzung. Sie ist zivilrechtlich unzulässig und möglicherweise strafbar.
(4) Der Abonnent hat darauf zu achten, dass die Zugangsdaten nur der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie den ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) bekannt sind. Der Abonnent hat dem Verlag jede missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Zugangsdaten ist der Abonnent verpflichtet, umgehend das Passwort der leseberechtigten Person bzw. der weiteren leseberechtigten Person(en) zu ändern. Außerdem hat er die leseberechtigte Person sowie die ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Person(en) in diesem Sinne zu verpflichten. Der Abonnent übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung der Login-Daten der leseberechtigten Person bzw. der weiteren leseberechtigten Person(en) in Verbindung mit dem Passwort vorgenommen werden.
(5) Die zulässige Nutzung der Texte beinhaltet das Lesen sowie das Herunterladen und einmalige Abspeichern von Texten auf Endgeräten des Abonnenten und der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie den ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4). Zulässig ist auch das einmalige Ausdrucken eines heruntergeladenen Textes. Der Abonnent, die leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie die ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) sind berechtigt, im Rahmen ihrer gewöhnlichen geschäftlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit weitere Kopien der heruntergeladenen Texte anzufertigen und an dritte Personen weiterzugeben, z.B. an Mitglieder der Geschäftsleitung, der Personalabteilung, der betrieblichen Arbeitnehmervertretung oder auch an einzelne Arbeitnehmer, soweit die kopierten Texte mit konkreten Einzelfällen bzw. konkreten Aufgaben in Zusammenhang stehen.
(6) Das Kopieren von Texten zur Weiterveröffentlichung im Internet, in einer betrieblichen, gewerkschaftlichen oder Unternehmens-Publikation oder in einem Intranet ist unzulässig. Das Recht zum Zitat bleibt unberührt. Unzulässig ist auch das Weiterleiten der vom Verlag turnusmäßig versandten E-Mails mit dem Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe von Update Arbeitsrecht.
(7) Heruntergeladene Texte dürfen nur während der Laufzeit des Abonnements gespeichert werden. Nach Beendigung des Abonnements sind heruntergeladene Texte im Allgemeinen zu löschen. Dies gilt nicht für Speicherungen in geringfügigem Umfang, soweit diese mit konkreten geschäftlichen oder ehrenamtlichen Vorgängen in Zusammenhang stehen.
§ 10. Laufzeit des Abonnements, Abonnementbeginn, Verlängerung, Kündigungsfrist
(1) Die Laufzeit des Abonnements beträgt zwölf Kalendermonate. Die Laufzeit beginnt mit dem ersten Kalendertag des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem das Abonnement bestellt wurde. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf seiner Laufzeit von einer der Parteien gekündigt, so verlängert es sich automatisch um weitere zwölf Kalendermonate.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erklärt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11. Abonnementpreis, Umsatzsteuer, Preisanpassung
(1) Der Preis für das 12-monatige Abonnement von Update Arbeitsrecht, das zur Nutzung durch eine leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.3) berechtigt, beträgt 90,00 EUR netto (Nettopreis p.a.), d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 Prozent. Der Gesamtpreis einschließlich der derzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von (90,00 EUR x 0,07 =) 6,30 EUR beträgt (90,00 + 6,30 =) 96,30 EUR (Bruttopreis p.a.).
(2) Der Preis für das 12-monatige Abonnement von Update Arbeitsrecht erhöht sich pro weitere leseberechtigte Person (s. oben § 2 Abs.4) um 10,00 EUR netto (Nettopreis p.a.), d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7 Prozent. Der Gesamtpreis pro weitere leseberechtigte Person einschließlich der derzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von (10,00 EUR x 0,07 =) 0,70 EUR beträgt (10,00 + 0,70 =) 10,70 EUR (Bruttopreis p.a.).
(3) Pro Abonnement können vom Abonnenten maximal 20 weitere leseberechtigte Personen benannt werden. Die Gesamtzahl der zur Nutzung berechtigten natürlichen Personen beträgt dann 21.
(4) Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen oder vermindern, verändert sich der Nettopreis nicht. Vielmehr werden die Umsatzsteuer und damit der Bruttopreis entsprechend den geänderten gesetzlichen Vorgaben erhöht oder vermindert. Die Preisänderung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sich die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhöht oder vermindert. Der Verlag wird in diesem Fall umgehend, auch während einer Abonnement-Laufzeit, entsprechende Nachtrags- bzw. Korrektur-Rechnungen erstellen.
(5) Der Verlag ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Abonnement-Laufzeit (= mit Wirkung ab Beginn der nächsten zwölfmonatigen Abonnement-Laufzeit) den Nettopreis p.a. für das Abonnement nach billigem Ermessen in Anpassung an die Entwicklung der Herstellungs- und Vertriebskosten in angemessenem Umfang zu verringern oder zu erhöhen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, das Abonnement mit einer gegenüber § 10 Abs.2 Satz 1 verkürzten Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit zu kündigen.
§ 12 Probeabonnement
(1) Das Probeabonnement läuft drei Monate. Der Zeitraum des Probeabonnements beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Abonnementbestellung folgt.
(2) Das Probeabonnement berechtigt zum Zugriff auf Update Arbeitsrecht zur Probe für drei Monate. Der Zugriff im Newsletter-Archiv ist auf die Ausgaben begrenzt, die während der dreimonatigen Laufzeit des Probeabonnements erscheinen.
(3) Das Probeabonnement ist kostenfrei.
(4) Das Probeabonnement kann während der dreimonatigen Laufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder in Textform, d.h. durch eine E-Mail, gekündigt werden.
Die schriftliche Kündigung des Probeabonnements kann gegenüber dem folgenden Adressaten erklärt werden:
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Das Probeabonnement auch in Textform gekündigt werden, d.h. per E-Mail. Die E-Mail mit Ihrer Kündigung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: service@afb-verlag.de.
(5) Wird das Probeabonnement nicht während der dreimonatigen Laufzeit gekündigt, geht es automatisch in ein reguläres kostenpflichtiges Abonnement mit zwölfmonatiger Laufzeit über. Die Laufzeit beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf das Ende des Probe-Abonnements folgt.
§ 13 Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Der Verlag verarbeitet ausschließlich solche personenbezogenen Daten des Abonnenten, des Ansprechpartners und der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) und der ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4), die zur Durchführung des Abonnementvertrags erforderlich sind. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Nähere Informationen hierzu enthalten die „Datenschutz-Hinweise für die Nutzung von Update Arbeitsrecht“.
(2) Die personenbezogenen Daten des Ansprechpartners und der leseberechtigten Person (s. oben § 2 Abs.3) sowie der ggf. beteiligten weiteren leseberechtigten Personen (s. oben § 2 Abs.4) werden vom Verlag im Einklang mit dem Datenschutzrecht verwaltet und ggf. gelöscht. Nähere Angaben dazu enthalten die „Datenschutz-Hinweise für das Abonnement von Update Arbeitsrecht“.
§ 14 Haftung
(1) Der Verlag haftet nicht für Störungen der Erreichbarkeit von Update Arbeitsrecht und des Archivs von Update Arbeitsrecht, soweit diese Störungen nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags bedingt sind. Insbesondere haftet der Verlag nicht für technisch bedingte Störungen, soweit deren Ursachen nicht im Einflussbereich des Verlags liegen. Solche Störungen sind z.B. Unterbrechungen von Telefonleitungen zu dem oder den Servern, auf denen sich die Daten von Update Arbeitsrecht und des Archivs von Update Arbeitsrecht befinden, sowie Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht im Einflussbereich des Verlags liegen.
(2) Die Haftung des Verlags für Nutzungsausfälle bzw. deren Folgen ist im Regelfall begrenzt auf die Höhe des Nettopreises p.a., den der Abonnent für den Bezug von Update Arbeitsrecht schuldet. Dem Kunden ist unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
(3) Obwohl die Artikel mit verlagsüblicher Sorgfalt unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur verfasst werden, kann der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Artikel übernehmen (s. oben § 8 Abs.3). Der Verlag haftet nicht auf Ersatz von Schäden, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung von Update Arbeitsrecht bzw. durch ggf. nicht richtige und/oder nicht aktuelle und/oder nicht vollständige Informationen in Update Arbeitsrecht entstehen, es sei denn, dem Verlag ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
(4) Der Verlag haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, seiner Organe oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Ferner haftet der Verlag für die Nichteinhaltung von Garantieversprechen sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Der Verlag haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Haftung des Verlags bei leichter Fahrlässigkeit und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist beschränkt auf den Ersatz vertragstypischer vorhersehbarer Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 15 Anderweitige Abmachungen, Schriftform, anwendbares Recht, Vertragssprache, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Anderweitige Abmachungen, d.h. Vereinbarungen, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen oder sie ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Textformerfordernis.
(2) Bei Streitigkeiten aus diesem Abonnementvertrag und bei Streitigkeiten, die mit diesem Abonnementvertrag in Verbindung stehen, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausgenommen sind nicht zwingende Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen; diese Bestimmungen finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht für Abonnenten, die Verbraucher sind, falls ihnen dadurch der zwingende Schutz durch diejenigen Vorschriften entzogen würde, die mangels einer Rechtswahl anzuwenden wären.
(3) Die Sprache, in der die vorliegenden Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprache, in der sich der Verlag verpflichtet, mit Zustimmung des Abonnenten die Kommunikation während der Laufzeit des Abonnementvertrags zu führen, ist deutsch.
(4) Erfüllungsort für die Pflichten aus diesem Vertrag ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus diesem Vertrag ist Berlin.
Bearbeitungsstand: 06.07.2023
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Internet: www.hensche.de
E-Mail: service@afb-verlag.de
Geschäftsführer: Dr. Martin Hensche
Sitz der Gesellschaft: Berlin
HRB 131385 (Amtsgericht Berlin Charlottenburg)
Verantwortlicher Redakteur:
Dr. Martin Hensche, Länderallee 27, 14052 Berlin
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission (EU) hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung
von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
die online abgeschlossen wurden. Die Internetplattform der EU können hier erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Lützowstraße 32
10785 Berlin
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