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LAG Hamm, Ur­teil vom 04.11.2010, 8 Sa 711/10

   
Schlagworte: Kündigung, Abmahnung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 8 Sa 711/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.11.2010
   
Leitsätze: Verzehrt der im Mensabetrieb langjährig als Hilfskraft beschäftigte, tariflich nur noch aus wichtigem Grund kündbare Arbeitnehmer gegen den ausdrücklichen Protest des Vorgesetzten zwei unbezahlte verkaufsfähige Frikadellen, so rechtfertigt weder die hierin liegende Eigentumsverletzung noch das offen gezeigte Weigerungsverhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung ohne vorangehende Abmahnung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 17.12.2009, 4 Ca 1973/09
   

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