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Impressum-Generator
Erstellen Sie mit unserem Impressum-Generator Ihr kostenloses Impressum mit Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie alles über Impressumspflicht und Pflichtangaben des Impressums.
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Muster für alle wichtigen Rechtsformen, sowohl für natürliche Personen, d.h. Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler als auch juristische Personen wie Vereine, GmbHs, AGs und auch komplizierte Firmen wie die GmbH & Co. KG.
Unser Impressum-Generator führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung Ihres Impressums. Erklärungen zu den einzelnen Auswahlmöglichkeiten sorgen für eine leicht verständliche Bedienung. Dabei können Sie entweder Ihre eigenen Daten verwenden oder auf Musterdaten zurückgreifen. Zwischen diesen beiden Modi können Sie zu jeder Zeit der Bearbeitung hin- und herschalten. Von Ihnen selbst eingegebene Daten gehen dabei nicht verloren.
Die wichtigsten Informationen zum Impressum
- Impressum
- Impressumspflicht
- Pflichtangaben
- Datenschutzerklärung
- Folgen eines fehlerhaften Impressums
Impressum
Ursprünglich war das Impressum in Büchern, Zeitschriften und Zeitungen zu finden. Mit der Entwicklung des "World Wide Web" und dessen großem Einfluss auf kommerzieller Ebene mussten auch Regelungen für die Kennzeichnungen von Internet-Anbietern getroffen werden.
Das Impressum wird weitestgehend vom Telemediengesetz (TMG) geregelt. Vor dessen Inkrafttreten am 01.03.2007 waren die Regelungen über Telemedien auf das Teledienstgesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und den Mediendienste-Staatsvertrag aufgeteilt.
Zu diesen Telemedien gehören (fast) sämtliche Angebote im Internet. Einige weitere Regelungen zum Impressum finden sich auch im Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Sinn und Zweck des Impressum ist die Kennzeichnung des Anbieters. Verbraucher und Wettbewerber sollen durch Angabe einer ladungsfähigen Adresse die Möglichkeit bekommen, mit dem Betreiber der Webseite in Kontakt zu treten und ggf. rechtliche Schritte gegen diesen einzuleiten.
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht richtet sich, wie oben erwähnt, nach dem TMG und dem RStV.
Bieten Sie geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien auf Ihrer Webseite an, unterliegen Sie gem. § 5 Abs. 1 TMG der Kennzeichnungspflicht in Form eines Impressums.
Dazu zählen sämtliche Online-Shops, Dienstleistungs- und sonstige entgeltliche Angebote. Auch das Veröffentlichen von „journalistisch-redaktionellen“ Inhalten erfordert ein Impressum unter Beachtung der Anforderungen nach §§ 5 und 6 TMG. Hier sind gem. § 55 Abs. 2 RStV auch noch Angaben zu den Verantwortlichen (Autoren) zu machen.
Grundsätzlich gilt jedoch: Sind Sie unsicher, ob Sie für Ihre Internetpräsenz ein Impressum benötigen oder nicht, sollten Sie sicherheitshalber eines erstellen.
Pflichtangaben
Die Pflichtangaben eines Impressums sind in § 5 TMG geregelt. Sie lauten wie folgt:
- Name und Anschrift
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte
- Angaben zum Stamm- oder Grundkapital
- E-Mailadresse (Telefon/Fax umstritten)
- zuständige Aufsichtsbehörde
- zuständiges Registergericht und die Registernummer
- die zuständige Kammer
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Verantwortliche Autoren für redaktionell-journalistische Inhalte
Diese Angaben sind jedoch abhängig von der jeweiligen Rechtsform. Um die notwendigen Angaben in Ihr Impressum zu integrieren, empfehlen wir deshalb die Nutzung unseres Impressum-Generators.
Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung wird der Verbraucher bzw. der Besucher der Internetseite darüber informiert, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Darüber hinaus wird er auf seine Widerrufs- und Auskunftsmöglichkeiten hingewiesen.
Hierbei gilt es zu beachten, dass für verschiedene Funktionen der Webseite und genutzte Tools angepasste Datenschutzerklärungen ausgegeben werden müssen. Beispielsweise bei integrierten Social-Media-Funktionen für Twitter oder Facebook. Auch Google Produkte wie Analytics verlangen nach speziellen datenschutzrechtlichen Vorgehensweisen.
Bei der Befolgung des Datenschutzrechtes in Zusammenhang mit Ihrem Impressum unterstützt Sie unser Impressum-Generator.
Folgen eines fehlerhaften Impressums
Das vorsätzliche oder fahrlässige Missachten der Regelungen zum Impressum kann den Betreiber der Seite gem. § 16 TMG bis zu 50.000 EUR kosten.
Nutzen Sie deshalb unseren Impressum-Generator um Ihr individuelles und rechtssicheres Impressum zu erstellen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Das Impressum auf "Social Media" Profilen
- Das Impressum für Freiberufler
- Das korrekte Impressum für den Verein
- Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Google Analytics
- FAQ zum Inhalt des Impressums
- Welche Angaben muss das Impressum meiner Homepage beinhalten?
Letzte Überarbeitung: 20. November 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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