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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 12|2024

Update Arbeitsrecht 12|2024 vom 12.06.2024

Leitsatzreport

Arbeitsgericht Köln: Unzulässigkeit einer immer erneut befristeten Erhöhung der Arbeitszeit um 35 Prozent nach Leistungskriterien

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.04.2024, 8 Ca 423/24

§ 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Leitsatz des Gerichts:

Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten „verdient“ werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i. S. d. § 307 BGB dar.

Hintergrund:

Ein seit 01.12.2020 bei der Stadt Köln als „Call Center Agent Bürgerdienste“ im „Front Office“ der Stadtverwaltung beschäftigter Arbeitnehmer klagte auf die Feststellung, dass seine wöchentliche Arbeitszeit unbefristet 100 Prozent der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit, d.h.39 Wochenstunden beträgt. Anlass für die Klage war die Praxis der Stadt, die im Call Center tätigen Arbeitnehmer zwar unbefristet einzustellen, dies aber grundsätzlich nur mit 64,95 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung bzw. mit 25,33 Stunden pro Woche. Einen solchen unbefristeten Vertrag hatte die Stadt auch mit dem Kläger vereinbart, und ergänzend dazu mehrere jeweils befristete Arbeitszeiterhöhungen, zuletzt auf 39 Stunden befristet vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024. Die gegen die Wirksamkeit dieser befristeten Arbeitszeiterhöhung gerichtete Klage hatte Erfolg. Denn zur Rechtfertigung ihrer Praxis, jeweils nur befristete Arbeitszeitaufstockungen um gut 35 Prozent (!) je nach Leistung der Arbeitnehmer zu vereinbaren, hatte die Stadt nur vorgebracht, dies bereits seit 2013 angeblich beanstandungsfrei in dieser Weise zu handhaben, und zwar in Abstimmung mit dem Personalrat. Außerdem gebe es angeblich nur einen beschränkten Bedarf an Vollzeit-Stellen im Bereich des Bürgerservices. Diese Argumente überzeugten das Arbeitsgericht nicht.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.04.2024, 8 Ca 423/24

 

Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)

Handbuch Arbeitsrecht: Befristung von Vertragsbestandteilen


 

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