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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 01.07.2008, 8 Sa 3/08

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Kündigung: Änderungskündigung, Änderungskündigung, Kündigung: Fristlos
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 8 Sa 3/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.07.2008
   
Leitsätze: Nach Ausspruch einer (offensichtlich unwirksamen) fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Weiterbeschäftigung zu den neuen, schlechteren Arbeitsbedingungen vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist den Arbeitnehmern nicht zumutbar. Die Ablehnung eines entsprechenden Prozessbeschäftigungsangebotes stellt kein böswilliges Unterlassen im Sinne der §§ 11 Ziff. 2 KSchG, 615 Satz 2 BGB dar.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 19.09.2007, 6 Ca 217/07
   

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