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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 11.08.2010, 15 Sa 2600/09

   
Schlagworte: Fortbildungskosten, Befristung: Vorarbeitsverhältnis, Befristung: Anschlussverbot, Musterberechtigung, Type Rating, Ausschlussklausel
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 2600/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.08.2010
   
Leitsätze:

1. Schließen die Arbeitsvertragsparteien aufschiebend bedingt einen befristeten Arbeitsvertrag, kommt ein Vorarbeitsverhältnis i. S. v. § 14 II 2 TzBfG nicht zustande, wenn die Parteien vor Bedingungseintritt das Arbeitsverhältnis in Gang setzen. Darin liegt ein Vorziehen des Beginns des Arbeitsverhältnisses, nicht die Begründung eines eigenständigen Arbeitsverhältnisses.

2. Es kann offen bleiben, ob die im Arbeitsrecht üblichen Ausschlussklauseln wirksam sind (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - NJW 2005, 3305, 3306) oder ob solche Klauseln gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen (BGH vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 - NJW 2007, 674 Rn. 23)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.09.2009, 31 Ca 20775/08
   

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