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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 25.06.2010, 10 Sa 829/10

   
Schlagworte: Kündigung: Betriebsbedingt, Änderungskündigung, Beamter
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 10 Sa 829/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.06.2010
   
Leitsätze:

Die Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle lässt den Beschäftigungsbedarf in der Regel nicht entfallen.

Gleiches gilt für die Umwandlung in eine höherwertige Stelle.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neuruppin, Urteil vom 18.11.2009, 5 Ca 777/09
   

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