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BAG, Ur­teil vom 06.05.1998, 5 AZR 612/97

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Geschäftsführer
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 612/97
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.05.1998
   
Leitsätze:

1. Der Gesellschafter einer GmbH, dem mehr als 50 % der Stimmen zustehen, kann auch dann kein Arbeitnehmer dieser Gesellschaft sein, wenn er nicht Geschäftsführer ist.

2. Ob der Gesellschafter seine Leitungsmacht tatsächlich ausübt, ist unerheblich.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
   

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