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BAG, Ur­teil vom 06.07.1970, 5 AZR 523/69

   
Schlagworte: Lohn und Gehalt
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 523/69
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.07.1970
   
Leitsätze: Haben die Parteien ohne nähere Erläuterung die Zahlung eines bestimmten Nettolohnes vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die die Höhe der Abzüge beeinflussenden persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers mit Grundlage für die Bemessung des Nettolohnes waren.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.10.1969, 2 Sa 422/69
   

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