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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Be­schluss vom 05.11.2015, 6 TaBV 4/15

   
Schlagworte: Betriebsrat, Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 6 TaBV 4/15
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 05.11.2015
   
Leitsätze:

1. Auch die Zuweisung neu eingestellter Mitarbeiter in bestehende mitbestimmte Rahmendienstpläne unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

2. Regelmäßige Verstöße der Arbeitgeberin hiergegen begründen einen allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, 23.02.2015, 9 BV 6/14
nachgehend
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.8.2017, 1 ABR 5/16
   

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