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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 02.05.2003, 9 Sa Ga 637/03

   
Schlagworte: Tarifeinheit, Tarifbindung, Streik
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 Sa Ga 637/03
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.05.2003
   
Leitsätze: Der zur Auflösung einer Tarifkonkurrenz oder -pluralität vertretene Grundsatz der Tarifeinheit ist nicht geeignet, einen Streik um einen Tarifvertrag, der mit einem bereits von einer anderen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag in Tarifpluralität treten könnte, als unverhältnismäßig zu qualifizieren.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.04.2003, 7/8 Ga 110103
   

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