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Hes­si­sches LAG, Be­schluss vom 18.01.2007, 5 TaBV 31/06

   
Schlagworte: Mitbestimmung: Verhaltenskodex, Ethikrichtlinie, Whistleblower
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 TaBV 31/06
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 18.01.2007
   
Leitsätze:

Enthält eine Ethikrichtlinie eine verbindliche Verpflichtung, Verstöße anderer Mitarbeiter gegen dieses Regelwerk zu melden ("Whistleblower-Klausel"), so ist sie regelmäßig insgesamt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die in der Richtlinie aufgeführten Pflichten des Ordnungsverhalten oder das Arbeitsverhalten betreffen oder nur gesetzlich bestehenden Verpflichtungen wiederholen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach
   

 

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